Weihnachtsbäume holen viele Kommunen im Januar ab, teils an festen Straßensammlungsterminen. Der Baum muss vollständig abgeschmückt sein, auch Lametta, Kunstschnee und Verpackung gehören ab.
Typische Regeln
- Abschmücken: Auch Lametta und Kunstschnee entfernen, bleihaltiges Lametta gilt als Sonderabfall
- Bereitstellung: Meist am Vorabend oder früh am Abholtag am Straßenrand, nicht zu früh
- Keine Säcke: Der Baum liegt frei und wird nicht zerkleinert, wenn der Entsorger das verlangt
- Größe: Einzelne Städte begrenzen Länge und Stammdurchmesser
Wenn der Termin verpasst ist
Fast überall nehmen Wertstoffhöfe und Grünschnittsammelstellen Bäume kostenlos an. Künstliche Bäume gehören in den Restmüll oder Sperrmüll.
Termine finden
Die Straßensammlung steht im Abfallkalender, in manchen Städten mit einem Tannenbaum-Symbol. Die Termine liegen meist kurz nach dem Dreikönigstag.
Häufige Fragen
Darf ich den Baum selbst zerkleinern?
Ja, wenn Sie ihn zur Grünschnittsammlung bringen. Für die Straßensammlung nur, wenn die Kommune es erlaubt.
Gehört der Baum in die Biotonne?
Nur zerkleinert und nur, wenn Ihre Kommune das zulässt.
Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026. Redaktion Werkumo, so arbeiten wir. Regeln und Gebühren legt Ihr Entsorger fest; im Zweifel gilt dessen Satzung.